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01.06.2026

Parlament stärkt Gesamtarbeitsverträge

Gewerkschaften kündigen Referendum an

Der Nationalrat schliesst sich dem Ständerat an: Er bestätigt, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte, allgemeinverbindliche Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Beide Räte wollen mit einer zusätzlichen Besitzstandsregel verhindern, dass die Löhne infolge der Gesetzesänderung sinken.

Der Nationalrat hält an seinem Entscheid fest, den Vorrang von Mindestlöhnen in Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gegenüber kantonalen Mindestlöhnen gesetzlich zu verankern.

Er hat zudem die vom Ständerat ergänzte Besitzstandsregel angenommen. Dadurch ist ausgeschlossen, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betreffenden Kantonen Genf und Neuenburg kommt. Eine breite Allianz von 28 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich.

Eine Kommissionsminderheit (WAK-N) forderte einen befristeten Vorrang sozialpartnerschaftlich festgelegter Mindestlöhne. Nach diesem Modell hätte ein sozialpartnerschaftlich ausgehandelter und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärter Mindestlohn lediglich während zwei Jahren Vorrang gegenüber neuen kantonalen Mindestlöhnen; anschliessend käme der kantonale Mindestlohn zur Anwendung.

Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, sieht darin keinen Kompromiss: «Dieser Vorschlag hätte die bestehenden Rechtsunsicherheiten nicht behoben und wäre einer Nichtumsetzung der Motion Ettlin gleichgekommen».

Kantonale und kommunale Initiativen setzen die Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Die Arbeitsbedingungen fragmentieren ungebremst, was den Nutzen der ave GAV zunehmend in Frage stellt.

Der Kanton Waadt wird am 14. Juni 2026 über eine Initiative für Mindestlöhne ohne Ausnahmen für ave GAV abstimmen. Im Wallis soll eine solche Mindestlohn-Initiative gegen Ende des Jahres vors Volk kommen. Selbst im Kanton Jura wurde eine neue Mindestlohn-Initiative gestartet, obschon bereits ein kantonaler Mindestlohn gilt.

Gerade vor diesem Hintergrund ist die heutige Einigung entscheidend. «Ohne klare Leitplanken des Gesetzgebers werden sozialpartnerschaftlich vereinbarte Lösungen zunehmend in Frage gestellt. Die Gesetzesänderung schafft Klarheit, ohne die bestehenden kantonalen Mindeststandards zu verletzen», sagt Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv.

Wenn das Parlament am 19. Juni der Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung zustimmt, könnte die Gegenseite ein Referendum ergreifen. «Angesichts der gemachten Kompromisse und der Konsequenzen für die Sozialpartnerschaft wäre ein solcher Schritt schwer nachvollziehbar», betont Beat Imhof.


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