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17.10.2025
Neue GAV-Mindestlöhne
Teuerungsanpassung per 2026
Die Sozialpartner haben anlässlich der Mindestlohnverhandlungen anfangs Sommer eine positive, erfreuliche Einigung erzielt. Die Mindestlöhne der Jahre 2026 und 2027 werden jeweils um die entsprechende durchschnittliche Jahresteuerung erhöht.
Massgeblich ist jeweils die September-Prognose des Seco für die durchschnittliche Jahresteuerung. Aus technischen Gründen erfolgte die Seco-Prognose dieses Jahr nicht im September, sondern erst Mitte Oktober. Die durchschnittliche Jahresteuerung, basierend auf der nun erfolgten Oktober-Prognose des Bundes für das Jahr 2025, beträgt 0.2 Prozent.
Die neuen Mindestlöhne L-GAV für das Jahr 2026 stehen somit konkret fest. Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten neu 3713 Franken pro Monat, Mitarbeitende mit EFZ-Berufsabschluss 4528 Franken. Im Gastgewerbe werden 13 Monatslöhne bezahlt.
Die Mindestlöhne treten per 1. Januar 2026 in Kraft – ausser bei Saisonverträgen. Für die Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen erst auf Beginn der Sommersaison in Kraft. Die Wintersaison dauert spätestens bis zum 30. April. Die Sommersaison beginnt ab dem 1. Mai 2026.
l-gav.ch
- GAV-Vorrang stärkt die Sozialpartnerschaft
- Einigung bei den Mindestlöhnen 2026 und 2027
- Lieferdienst Smood soll dem L-GAV-unterstellt sein

Dossier: Arbeitsrecht
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=9726
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