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19.06.2025

Luzern führt kommunalen Mindestlohn 2026 ein

Stadtrat verabschiedet Reglement und Verordnung

Der Stadtrat von Luzern hat das Inkrafttreten des «Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmer» und die dazugehörige Verordnung beschlossen. Der Stadtrat setzt damit die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt» um, welche vom Grossen Stadtrat im Frühling 2024 beschlossen wurde. Das Reglement, die Verordnung und damit der auf Stadtgebiet geltende Mindestlohn sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Am 28. März 2023 wurde die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» in Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht. Dieser beinhaltete ein Reglement für einen auf Stadtgebiet geltenden Mindestlohn. Mit dem Bericht und Antrag vom 31. Januar 2024 stimmte der Grosse Stadtrat der Initiative am 16. Mai 2024 zu.

Damit wurde der Stadtrat beauftragt, das Mindestlohnreglement in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wurde er ermächtigt, nötige Ausführungsbestimmungen zu erlassen. In der nun vom Stadtrat beschlossenen Mindestlohnverordnung werden insbesondere die Ausnahmebestimmungen des Reglements konkretisiert, Ausführungen zur Berechnung der Höhe des Mindestlohns gemacht und die Kontrolle des Mindestlohns erläutert.

Ausnahmen stärker konkretisiert

Das Reglement sieht vor, dass bestimmte Arbeitsverhältnisse vom Mindestlohn ausgenommen sein sollen. Dies betrifft einige Praktika, Schüler unter achtzehn Jahren, Lernende in anerkannten Lehrbetrieben, Au-Pairs und Personen, welche an Programmen zur beruflichen Integration teilnehmen. In der Verordnung werden zu einigen dieser Ausnahmen noch genauere Erläuterungen gemacht.

Mindestlohn wird jährlich neu berechnet und bekannt gegeben

Der Mindestlohn beträgt mindestens 22 Franken pro Stunde brutto. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise und dem Nominallohnindex angepasst. Die Stadt Luzern wird den für das Folgejahr geltenden Mindestlohn jeweils im Oktober des laufenden Jahres öffentlich bekannt geben. Das bedeutet zum Beispiel, dass der ab 1. Januar 2026 geltende Mindestlohn im Oktober 2025 bekannt gegeben wird.

Sozialpartner definieren die zu kontrollierenden Branchen

Es soll eine «Kommission Mindestlohn» gebildet werden. Sie besteht aus Vertretungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie der Stadtverwaltung. Die Kommission wird jährlich Fokusbranchen definieren, in welchen Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt werden.

Die Kommission ist zudem Ansprechstelle für Hinweise zu möglichen Mindestlohnverstössen und deren Weiterbearbeitung. Durchführen wird die Kontrollen eine noch vom Stadtrat zu bestimmende interne oder externe Kontrollstelle.

Mit dieser Regelung orientiert sich die Stadt Luzern an bereits bestehenden Modellen der Lohnkontrollen, wie sie zum Beispiel auf Kantonsebene bereits im Rahmen der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping bestehen.

Bild: Luzern Tourismus / Ricardo Perret


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